Info 3 G-Regelung Sport!

Bitte beachten!!!!

Sportbetrieb in Innenräumen ab Warnstufe 1 bzw. einer Inzidenz von über 50:

( Ausnahme: Die 3G-Regel gilt nach § 8 Absatz 6 nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die noch nicht eingeschult sind und auch nicht für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. (Dies gilt auch in Ferienzeiten.))

 

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